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Palliativpflege umfasst primär die Versorgung und Begleitung eines schwerkranken und sterbenden Menschen bis zu dem Moment, wo er verstirbt. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betreuung der Angehörigen, die auch bis über den Tod des Betroffenen hinaus geht.
Ziel der Palliativpflege ist es, Schmerzen zu lindern, Ängste zu nehmen und dem Sterbenden ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Palliativpflege spricht auch Patienten an, die an degnerativen Krankheiten und einer hohen Schmerzsymptomatik leiden.
Jeder Versicherte in Deutschland hat Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung - ambulant oder stationär. Er und seine Angehörigen werden in jeder Hinsicht sozial, psychologisch sowie spirituell unterstützt.
Die Leistungen der Palliativversorgung in Deutschland wurden in den letzten Jahren immer weiter verbessert. Seit 2007 haben Betroffene einen Anspruch auf eine „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ - kurz SAPV. Kostenträger für die Leistungen ist die Gesetzliche Krankenversicherung (§ 37b Sozialgesetzbuch Fünf - SGB V). Die Leistung wird vom behandelnden Arzt verordnet und muss von der Kasse genehmigt werden. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen wie z.B. die Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft - 24 Stunden lang.
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